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Wie
können Sie reservieren
?
Sie haben sich entschieden für
einen bestimmten Zeitraum ein Boot Ihrer Wahl zu reservieren. Damit wir Ihren
Wünschen zusagen können, nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns per
e-Mail auf.
Füllen Sie das
Buchungsformular aus und senden Sie es per Internet.
Wir
werden Ihnen eine schriftliche Bestätigung mit einem Handbuch zuschicken. Dieses
Handbuch beinhaltet praktische Tipps, damit Sie Ihren Aufenthalt auf dem Boot
vorbereiten können.
Algemeine
Bedingungen
EIGNUNG
Der Schiffsführer muss
volljährig sein und übernimmt
die Verantwortung für alle
ihm zur Verfügung gestellten
Gegenstände. Der Vermieter
behält sich das Recht vor,
jedem Mieter, der die Verantwortung
nicht tragen kann, die Überlassung
eines Bootes zu verweigern.
In diesem Fall wird dem Mieter
eine Rückzahlung des gesamten
Mietpreises angeboten, wobei
jegliche Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen sind.
STRECKE
Die Leistung von Canal-Evasion
erstreckt sich nur zwischen
Strassbourg, Nancy und Saargemünd.
Alle zusätzlichen Strecken
müssen von uns genehmigt
werden.
ANMELDUNG/RESERVIERUNG/BEZAHLUNG
Die Reservierung wird mit der
Bestätigung durch den Vermieter
wirksam. Diese erfolgt nach
Eingang des Buchungsformulars
und einer Anzahlung von 40 %
des Gesamtmietpreises. Auf Anfrage
kann eine Ratenzahlung vereinbart
werden. DER RESTBETRAG MUSS
4 WOCHEN VOR DER ABFAHRT EINGEZAHLT
WERDEN. Bei jeder Auslandszahlung
auf dem Bankweg gehen die dadurch
entstehenden Kosten zu Lasten
des Mieters.
KAUTION :
Eine Kaution wird am Tag der
Abfahrt vor der Übergabe
des Bootes in Bar oder Kreditkarte
(Visa - Eurocard - Mastercard
) hinterlegt. Nach dem Ende
der Rundfahrt wird der Betrag
bei termingerechter Rückgabe
des Bootes und seiner Ausrüstung
in ordnungsgemäßem
und unbeschädigtem Zustand,
und zwar zur vereinbarten Zeit
und am vereinbarten Ort, erstattet.
Diese Kaution entspricht der
Höhe der Selbstbeteiligung
im Schadensfall und dient darüber
hinaus zur Deckung von durch
Beschädigung des Materials
oder durch unsachgemäße
Wartung des Bootes während
der Rundfahrt verursachten Kosten.
Die beschädigten Fender
sind zu zahlen.
REINIGUNG
Vollkommen sauber bekommen Sie
Ihr Boot. Die Endreinigung ist
zu zahlen von 50 € bis
95 euro je nach Model.
ANNULLIERUNG
DURCH DEN MIETER
Wenn Sie sich dazu veranlasst
sehen, Ihre Reservierung zu
stornieren, schicken Sie umgehend
eine schriftliche Mitteilung
an den Vermieter;
Folgende Unkostenbeiträge
werden einbehalten :
Mehr als 6 Woche vor der Abfahrt
: 50 euro Bearbeitungsgebühr
+ Prämie für die Reiserücktrittsversicherung.
4 bis 6 Wochen vor der Abfahrt
: 30 % des Mietpreises + Prämie
für die Reiserücktrittsversicherung.
Weniger als 4 Wochen vor der
Abfahrt : 100 % des Mietpreises
+ Prämie für die Reiserücktrittsversicherung.
Diese Beträge können
erstattet werden, wenn das Boot
für den betreffenden Zeitraum
anderweitig vermietet werden
kann. Die Bearbeitungsgebühr
(50 euro) sowie die Prämie
für die Reiserücktrittsversicherung
sind von der Erstattung ausgeschlossen.
DURCH
DEN VERMIETER
Sollte aufgrund unvorhersehbarer
Umstände dem Mieter das
von ihm gemietete Boot nicht
zur Verfügung gestellt
werden können, verpflichtet
sich der Vermieter, alle ihm
zur Verfügung stehenden
Mitteln auszuschöpfen.
Um dem Mieter ein in Bezug auf
Komfort und Größe
vergleichbares Boot bereitzustellen.
Sollte dies nicht möglich
sein, erstattet der Vermieter
unverzüglich alle gezahlten
Beträge, unter Ausschluss
jeglicher Schadensersatzansprüche.
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
:
Gegenstand der Versicherung
ist die Garantie für den
Versicherten, dass er alle Beträge,
die er dem Vermieter gemäß
den Bedingungen für die
Annullierung bei einer Stornierung
zu zahlen hat, zurückerhält.
Diese Versicherung wird wirksam,
wenn der Mieter seine Reise
VOR DER ABFAHRT aus einem der
folgenden Gründe storniert
: Schwere Krankheit, schwerer
Unfall, Tod des Mieters, seines
Ehepartners, eines Verwandten
ersten Grades, schwere Beschädigung
seiner Wohnung, Entlassung,
berufliche Versetzung. Diese
Garantie erstreckt sich auf
alle Mitglieder der Besatzung.
Diese Versicherung ist frei
willig. Wenn Sie keine Versicherung
abschliessen, ist Canal-Evasion
nicht für die Folgen verantwortlich.
VERSICHERUNG
Im Mietpreis sind die Versicherungen
für das Boot sowie für
die Haftung des Mieters gegenüber
Dritten bei einem mit dem Boot
verursachten Schadensfall enthalten.
Die Versicherung erstreckt sich
nicht auf die Mieter und Ihre
persönlichen Güter
sowie auf ihre private Haftpflicht.
UNFALL
Der Mieter ist verpflichtet,
jeden Schadensfall unverzüglich
telefonisch dem Vermieter zu
melden., Der ihm dann die erforderlichen
Anweisung gibt. Er unterläßt
jede Eigeninitiative die nicht
durch ihre Dringlichkeit begründet
ist. Der Mieter als Urheber
oder Geschädigter des Unfalls
kann für den Fall der Beeinträchtigung
seiner Rundfahrt keinerlei Schadensersatzanspruch
geltend machen.
ÜBERNAHME
DES BOOTES
Das Boot wird dem Mieter nach
Erledigung der folgenden Formalitäten
ausgehändigt: Hinterlegung
der Kaution, Rückgabe des
Bordbuches, der Touristikinformationen
und des Yachtscheins, Aufnahme
des Bootsinventars.
Der Mieter hat das Recht, das
Boot abzulehnen. Wenn dieses
sich nicht um das im Vertrag
genannte Boot handelt. Wenn
für einen guten Verlauf
der Rundfahrt erforderliche
Ausstattungsgegenstände
nicht funktionsbereit sind oder
wenn Sauberkeit und Ordnung
auf dem Boot nicht den Erwartungen
entsprechen, kann man aus diesem
Grund die branchenübliche
Praktiken ablehnen.
RÜCKGABE DES BOOTES
Im Vertrag vereinbarte Orts-und
Terminabsprachen für die
Rückgabe des Bootes müssen
eingehalten werden. Ausgenommen
hiervon sind unvorhersehbare
Ereignisse, die sich der Einflussnahme
des Mieters entziehen. Das Boot
wird dem Vermieter in dem Zustand
zurückgegeben, in dem es
dem Mieter überlassen wurde.
Gegebenenfalls dient der vor
der Abfahrt erstellte Inventar-und
Zustandsbericht als Beweissstück.
Der Vermieter behält sich
das Recht vor, vom Mieter alle
aus einer verspäteten Rückkehr
oder einem Zurücklassen
des Bootes während der
Rundfahrt entstandenen Ausgaben
zurückzufordern.
NUTZUNG
DES BOOTES DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat sich gemäß
den Bestimmungen der Binnenschifffahrt
zu halten und den Anweisungen
des Vermieters und der für
Binnengewässer zuständigen
Behörde zu folgen. Das
Führen des Bootes nach
Einbruch der Dunkelheit, das
Abschleppen, die Weitervermietung
und das Verleihen des Bootes
sind Ihm untersagt. Der Bootsführer
nimmt keine Besatzungsmitglieder
an Bord, die nicht zum Zeitpunkt
der Abfahrt angemeldet sind
Unabhängig von der Bootserfahrung
des Mieters wird die Durchfahrt
der ersten Schleuse in Anwesenheit
des Vermieters durchgeführt.
UNBEFAHRBARKEIT
DER WASSERSTRASSE
Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser,
Einschränkung des befahrbaren
Gebietes (aus Gründen bei
Überschwemmungen oder Trockenheit),
Schäden an der Wasserstrasse
sowie bei jeglichen anderen
Ereignissen, dass die Schifffahrt
unmöglich oder schwierig
werden lässt, kann der
Vermieter, im Rahmen der Zwänge,
die durch solche Ereignisse
hervorgerufen werden, Ort und
Zeitpunkt für den Start
der Rundfahrt ändern. Sollten
diese Ereignisse die Rundfahrt
unmöglich machen, können
die vom Mieter bezahlte Beträge
bei einer späteren Rundfahrt
je nach den Möglichkeiten
des Vermieters angerechnet werden.
Diese Bestimmungen kommen auch
dann zur Anwendung, wenn diese
Ereignisse erst im Laufe einer
Rundfahrt eintreten, und zwar
sobald das Schiff länger
als achtundvierzig Stunden still
liegt.
PANNEN
Im Mietpreis sind technische
Hilfsmitteln im Fall einer Panne
enthalten, der innerhalb kurzer
Zeit pflichtgemäss und
sachgemäss zu leisten,
sich der Vermieter verpflichtet.
Bei Rückgabe nehmen wir
keine Reklamationen für
die Pannen entgegen, die während
der Fahrt nicht gemeldet wurden.
NICHT
VOM MIETER VERSCHULDETE PANNEN
Wenn ein durch eine solche Panne
verursachtes Stilliegen des
Bootes eine Dauer von vierundzwanzig
Stunden überschreitet,
erstattet der Vermieter dem
Mieter die von diesem gezahlten
Beträge, und zwar anteilig
für die nicht genutzte
Mietzeit. Die Dauer des Stilliegens
wird von dem Zeitpunkt an gerechnet,
zu dem der Mieter den Vermieter
über das Vorliegen der
Panne unterrichtet hat.
Der Mieter unterläßt
jede Eigeninitiative, die nicht
durch Notwendigkeit oder Dringlichkeit
begründet ist.
VOM MIETER
VERSCHULDETE PANNEN
Wenn unanfechtbar festgestellt
wurde, dass die Panne durch
das Verschulden des Mieters
aufgetreten ist hat dieser keinen
Anspruch auf Schadensersatz
für die entgangene Nutzung
der Mietzeit. Der Vermieter
kann die als Kaution hinterlegten
Beträge bis zur Höhe
der für die Reparaturen
ausgelegten Kosten einbehalten.
AUSSTATTUNG
DES BOOTES
Der Mieter verpflichtet sich,
dem Vermieter jeden verlorengegangenen,
zerstörten, gestohlenen
oder beschädigten Ausstattungsgegenstand
zu melden und um diesen zu entschädigen.
Der Vermieter ist nicht verantwortlich
für Verluste oder Schäden
von denen dem Mieter gehörende
Gegenstände auf irgendeine
Weise betroffen sind.
HAUSTIERE
Der Mieter darf auf keinen Fall
Gegenstände der Bordausrüstung
(Bettwäsche, Geschirr)
für sein Tier benutzen
und bringt alle für die
Versorgung seines Tieres an
Bord erforderliche Gegenstände
mit. Zugschlag 27 euro einmalig.
SCHLIESSUNG
DER SCHLEUSEN
An folgenden Tagen sind die
Schleusen für die Schiffahrt
geschlossen:
1. Mai und 1. November.
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