Hausbootvermietung

Wie können Sie reservieren ?

Sie haben sich entschieden für einen bestimmten Zeitraum ein Boot Ihrer Wahl zu reservieren. Damit wir Ihren Wünschen zusagen können, nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns per e-Mail auf.

Füllen Sie das Buchungsformular aus und senden Sie es per Internet.

Wir werden Ihnen eine schriftliche Bestätigung mit einem Handbuch zuschicken.
Dieses Handbuch beinhaltet praktische Tipps, damit Sie Ihren Aufenthalt auf dem Boot vorbereiten können.


Algemeine Bedingungen

EIGNUNG
Der Schiffsführer muss volljährig sein und übernimmt die Verantwortung für alle ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jedem Mieter, der die Verantwortung nicht tragen kann, die Überlassung eines Bootes zu verweigern. In diesem Fall wird dem Mieter eine Rückzahlung des gesamten Mietpreises angeboten, wobei jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.

STRECKE
Die Leistung von Canal-Evasion erstreckt sich nur zwischen Strassbourg, Nancy und Saargemünd. Alle zusätzlichen Strecken müssen von uns genehmigt werden.

ANMELDUNG/RESERVIERUNG/BEZAHLUNG
Die Reservierung wird mit der Bestätigung durch den Vermieter wirksam. Diese erfolgt nach Eingang des Buchungsformulars und einer Anzahlung von 40 % des Gesamtmietpreises. Auf Anfrage kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. DER RESTBETRAG MUSS 4 WOCHEN VOR DER ABFAHRT EINGEZAHLT WERDEN. Bei jeder Auslandszahlung auf dem Bankweg gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Mieters.

KAUTION :
Eine Kaution wird am Tag der Abfahrt vor der Übergabe des Bootes in Bar oder Kreditkarte (Visa - Eurocard - Mastercard ) hinterlegt. Nach dem Ende der Rundfahrt wird der Betrag bei termingerechter Rückgabe des Bootes und seiner Ausrüstung in ordnungsgemäßem und unbeschädigtem Zustand, und zwar zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort, erstattet. Diese Kaution entspricht der Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall und dient darüber hinaus zur Deckung von durch Beschädigung des Materials oder durch unsachgemäße Wartung des Bootes während der Rundfahrt verursachten Kosten. Die beschädigten Fender sind zu zahlen.

REINIGUNG

Vollkommen sauber bekommen Sie Ihr Boot. Die Endreinigung ist zu zahlen von 50 € bis 95 euro je nach Model.

ANNULLIERUNG DURCH DEN MIETER
Wenn Sie sich dazu veranlasst sehen, Ihre Reservierung zu stornieren, schicken Sie umgehend eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter;
Folgende Unkostenbeiträge werden einbehalten :
Mehr als 6 Woche vor der Abfahrt : 50 euro Bearbeitungsgebühr + Prämie für die Reiserücktrittsversicherung.
4 bis 6 Wochen vor der Abfahrt : 30 % des Mietpreises + Prämie für die Reiserücktrittsversicherung.
Weniger als 4 Wochen vor der Abfahrt : 100 % des Mietpreises + Prämie für die Reiserücktrittsversicherung.
Diese Beträge können erstattet werden, wenn das Boot für den betreffenden Zeitraum anderweitig vermietet werden kann. Die Bearbeitungsgebühr (50 euro) sowie die Prämie für die Reiserücktrittsversicherung sind von der Erstattung ausgeschlossen.

DURCH DEN VERMIETER
Sollte aufgrund unvorhersehbarer Umstände dem Mieter das von ihm gemietete Boot nicht zur Verfügung gestellt werden können, verpflichtet sich der Vermieter, alle ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auszuschöpfen. Um dem Mieter ein in Bezug auf Komfort und Größe vergleichbares Boot bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet der Vermieter unverzüglich alle gezahlten Beträge, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche.

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG :
Gegenstand der Versicherung ist die Garantie für den Versicherten, dass er alle Beträge, die er dem Vermieter gemäß den Bedingungen für die Annullierung bei einer Stornierung zu zahlen hat, zurückerhält. Diese Versicherung wird wirksam, wenn der Mieter seine Reise VOR DER ABFAHRT aus einem der folgenden Gründe storniert : Schwere Krankheit, schwerer Unfall, Tod des Mieters, seines Ehepartners, eines Verwandten ersten Grades, schwere Beschädigung seiner Wohnung, Entlassung, berufliche Versetzung. Diese Garantie erstreckt sich auf alle Mitglieder der Besatzung.
Diese Versicherung ist frei willig. Wenn Sie keine Versicherung abschliessen, ist Canal-Evasion nicht für die Folgen verantwortlich.

VERSICHERUNG
Im Mietpreis sind die Versicherungen für das Boot sowie für die Haftung des Mieters gegenüber Dritten bei einem mit dem Boot verursachten Schadensfall enthalten. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf die Mieter und Ihre persönlichen Güter sowie auf ihre private Haftpflicht.

UNFALL
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich telefonisch dem Vermieter zu melden., Der ihm dann die erforderlichen Anweisung gibt. Er unterläßt jede Eigeninitiative die nicht durch ihre Dringlichkeit begründet ist. Der Mieter als Urheber oder Geschädigter des Unfalls kann für den Fall der Beeinträchtigung seiner Rundfahrt keinerlei Schadensersatzanspruch geltend machen.

ÜBERNAHME DES BOOTES
Das Boot wird dem Mieter nach Erledigung der folgenden Formalitäten ausgehändigt: Hinterlegung der Kaution, Rückgabe des Bordbuches, der Touristikinformationen und des Yachtscheins, Aufnahme des Bootsinventars.
Der Mieter hat das Recht, das Boot abzulehnen. Wenn dieses sich nicht um das im Vertrag genannte Boot handelt. Wenn für einen guten Verlauf der Rundfahrt erforderliche Ausstattungsgegenstände nicht funktionsbereit sind oder wenn Sauberkeit und Ordnung auf dem Boot nicht den Erwartungen entsprechen, kann man aus diesem Grund die branchenübliche Praktiken ablehnen.

RÜCKGABE DES BOOTES

Im Vertrag vereinbarte Orts-und Terminabsprachen für die Rückgabe des Bootes müssen eingehalten werden. Ausgenommen hiervon sind unvorhersehbare Ereignisse, die sich der Einflussnahme des Mieters entziehen. Das Boot wird dem Vermieter in dem Zustand zurückgegeben, in dem es dem Mieter überlassen wurde. Gegebenenfalls dient der vor der Abfahrt erstellte Inventar-und Zustandsbericht als Beweissstück. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter alle aus einer verspäteten Rückkehr oder einem Zurücklassen des Bootes während der Rundfahrt entstandenen Ausgaben zurückzufordern.

NUTZUNG DES BOOTES DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat sich gemäß den Bestimmungen der Binnenschifffahrt zu halten und den Anweisungen des Vermieters und der für Binnengewässer zuständigen Behörde zu folgen. Das Führen des Bootes nach Einbruch der Dunkelheit, das Abschleppen, die Weitervermietung und das Verleihen des Bootes sind Ihm untersagt. Der Bootsführer nimmt keine Besatzungsmitglieder an Bord, die nicht zum Zeitpunkt der Abfahrt angemeldet sind
Unabhängig von der Bootserfahrung des Mieters wird die Durchfahrt der ersten Schleuse in Anwesenheit des Vermieters durchgeführt.

UNBEFAHRBARKEIT DER WASSERSTRASSE
Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des befahrbaren Gebietes (aus Gründen bei Überschwemmungen oder Trockenheit), Schäden an der Wasserstrasse sowie bei jeglichen anderen Ereignissen, dass die Schifffahrt unmöglich oder schwierig werden lässt, kann der Vermieter, im Rahmen der Zwänge, die durch solche Ereignisse hervorgerufen werden, Ort und Zeitpunkt für den Start der Rundfahrt ändern. Sollten diese Ereignisse die Rundfahrt unmöglich machen, können die vom Mieter bezahlte Beträge bei einer späteren Rundfahrt je nach den Möglichkeiten des Vermieters angerechnet werden.
Diese Bestimmungen kommen auch dann zur Anwendung, wenn diese Ereignisse erst im Laufe einer Rundfahrt eintreten, und zwar sobald das Schiff länger als achtundvierzig Stunden still liegt.

PANNEN
Im Mietpreis sind technische Hilfsmitteln im Fall einer Panne enthalten, der innerhalb kurzer Zeit pflichtgemäss und sachgemäss zu leisten, sich der Vermieter verpflichtet. Bei Rückgabe nehmen wir keine Reklamationen für die Pannen entgegen, die während der Fahrt nicht gemeldet wurden.

NICHT VOM MIETER VERSCHULDETE PANNEN
Wenn ein durch eine solche Panne verursachtes Stilliegen des Bootes eine Dauer von vierundzwanzig Stunden überschreitet, erstattet der Vermieter dem Mieter die von diesem gezahlten Beträge, und zwar anteilig für die nicht genutzte Mietzeit. Die Dauer des Stilliegens wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu dem der Mieter den Vermieter über das Vorliegen der Panne unterrichtet hat.
Der Mieter unterläßt jede Eigeninitiative, die nicht durch Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet ist.

VOM MIETER VERSCHULDETE PANNEN
Wenn unanfechtbar festgestellt wurde, dass die Panne durch das Verschulden des Mieters aufgetreten ist hat dieser keinen Anspruch auf Schadensersatz für die entgangene Nutzung der Mietzeit. Der Vermieter kann die als Kaution hinterlegten Beträge bis zur Höhe der für die Reparaturen ausgelegten Kosten einbehalten.

AUSSTATTUNG DES BOOTES
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden verlorengegangenen, zerstörten, gestohlenen oder beschädigten Ausstattungsgegenstand zu melden und um diesen zu entschädigen. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden von denen dem Mieter gehörende Gegenstände auf irgendeine Weise betroffen sind.

HAUSTIERE
Der Mieter darf auf keinen Fall Gegenstände der Bordausrüstung (Bettwäsche, Geschirr) für sein Tier benutzen und bringt alle für die Versorgung seines Tieres an Bord erforderliche Gegenstände mit. Zugschlag 27 euro einmalig.

SCHLIESSUNG DER SCHLEUSEN
An folgenden Tagen sind die Schleusen für die Schiffahrt geschlossen:
1. Mai und 1. November.

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